Stellenbeschreibung
Ein*e Schulbegleiter*in ist eine Person, die während eines Teils oder auch der gesamten Schulzeit (bei Bedarf auch einschließlich des Schulwegs) eine*n Schüler*in unterstützt, um behinderungsbedingten Defizite auszugleichen und Hilfestellungen zu geben, wo sie nötig sind. Dabei gilt der Grundsatz: "So wenig Hilfe wie möglich - so viel Hilfe wie nötig."
Schulbegleitung ermöglicht Schüler*innen mit Förderbedarf den Besuch der für sie geeigneten Schulform und somit die Teilhabe am gemeinsamen Unterricht, sowie an der Gemeinschaft.
- Schulbegleitung orientiert sich an dem*der Schüler*in, an den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen, sowie besonderen Bedürfnissen.
- Schulbegleitung kann entsprechend der persönlichen Erfordernisse des/der Schülers*in Hilfen zur Strukturierung des Schulalltags, die Unterstützung bei der Aneignung von Lerninhalten, die Unterstützung des Schülers in seiner Kommunikation und die Erweiterung seiner Sozialkompetenz umfassen, aber auch pflegerische Hilfeleistungen beinhalten.
- Der/ die Schulbegleiter*in ist grundsätzlich einem*r Schüler*in und nicht der Klasse zugeordnet.
- Grundsätzlich trägt die Lehrkraft die pädagogische Verantwortung, d.h. sowohl für die Wissensvermittlung als auch die Erziehungsarbeit.
Die Schulbegleitung wird immer mit einer zweiten Einsatzstelle kombiniert. Mögliche Einsatzstellen sind unsere Wohngruppen oder die GWRS Ostheim.
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